Versuchsanlagen
Teil von Versuchsanlagen planen mit Leitfaden für Auslegung, Genehmigung und Betrieb
Versuchsanlagen mieten oder kaufen im Vergleich für Forschungsprojekte
Versuchsanlagen mieten oder kaufen: Vergleich von Investition, Abschreibung, Wartung, Genehmigungen und Flexibilität mit Beispielrechnung und realen Anbietern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kauf bindet Kapital über die gesamte Nutzungsdauer, Miete belastet nur die Projektlaufzeit.
- Im Rechenbeispiel ist Miete bei 12 Monaten günstiger, ab etwa 13 Monaten kippt der Vergleich zum Kauf.
- Einmalkosten für Aufstellung, Medienanschlüsse und Genehmigungen fallen nur beim Kauf an.
- Mieten können Sie im Fraunhofer-Technikum, im DESY-Nutzerbetrieb oder über TU9-Einrichtungen; kaufen bei Weiss Technik, Binder oder KraussMaffei.
- Wartung, Gefährdungsbeurteilung und Haftung bleiben in beiden Modellen Ihre Aufgabe.
Investition und Abschreibung beim Kauf
Beim Kauf fließt der gesamte Betrag am Anfang. Die lineare Abschreibung verteilt ihn auf die Nutzungsdauer; bei verfahrenstechnischen Anlagen sind acht bis zehn Jahre üblich. Stimmen Sie diese Dauer mit der Steuerabteilung ab, weil sie die jährliche Ergebnisbelastung festlegt.
Hinzu kommen Aufstellung, Medienanschlüsse, Prüfmittel, Schulungen und Ersatzteile. Diese Einmalkosten fallen vollständig an, auch wenn das Projekt nach zwölf Monaten endet. Ein Restwert senkt die Belastung, ist bei Spezialanlagen aber ein Preisrisiko: Ein zweiter Käufer findet sich selten kurzfristig.
Als Bezugsrahmen erhebt das Statistische Bundesamt jährlich FuE-Ausgaben und FuE-Personal des Wirtschaftssektors, einschließlich der Aufwendungen für Sachanlagen.
Mietmodelle: Fraunhofer, Helmholtz, TU9 und Technologiezentren
Fraunhofer-Institute öffnen ihre Technika für externe Auftraggeber. Das Fraunhofer ICT in Pfinztal betreibt Pilotanlagen für Verfahrens- und Sicherheitstechnik, Fraunhofer UMSICHT in Oberhausen Technikumsanlagen für chemische und umwelttechnische Verfahren. Abgerechnet wird nach Nutzungszeit oder Aufwand, meist über einen Rahmenvertrag nach vorherigem Angebot.
Helmholtz-Zentren vergeben Messzeit über ein Antragsverfahren mit Begutachtung. Beim DESY in Hamburg ist die Nutzung für nicht-proprietäre Forschung nach positiver Bewertung kostenfrei, proprietäre Messzeit wird zu Vollkosten abgerechnet. Das Helmholtz-Zentrum Berlin arbeitet mit demselben Modell. Der Nachteil: Sie erhalten Zeitfenster, keine Anlage.
TU9-Hochschulen wie RWTH Aachen und TU Dresden stellen Labor- und Technikumsflächen gegen Kostenerstattung bereit, geregelt über Nutzungsordnungen und Kooperationsverträge. Schneller geht es in Technologiezentren: Das Zentrum für BrennstoffzellenTechnik in Duisburg bietet Prüfstände für Brennstoffzellen und Elektrolyseure, das Fraunhofer ISE in Freiburg betreibt Prüfstände für Solarmodule.
Klären Sie im Vertrag Zugriffszeiten, Vorrang von Institutsprojekten und Haftung bei Ausfall.
Rechenbeispiel über 12 und 36 Monate
Angesetzt werden 250.000 Euro netto Kaufpreis, lineare Abschreibung über acht Jahre, fünf Prozent Wartung pro Jahr, 55.000 Euro Einmalkosten und 8.000 Euro netto Monatspauschale. Alle Werte sind Beispielwerte, keine Angebotspreise.
| Position | Kauf 12 Monate | Kauf 36 Monate | Miete 12 Monate | Miete 36 Monate |
|---|---|---|---|---|
| Abschreibung | 31.250 | 93.750 | 0 | 0 |
| Wartung | 12.500 | 37.500 | 0 | 0 |
| Einmalkosten | 55.000 | 55.000 | 0 | 0 |
| Miete | 0 | 0 | 96.000 | 288.000 |
| Summe netto | 98.750 | 186.250 | 96.000 | 288.000 |
| zzgl. 19 % MwSt. | 117.512,50 | 221.637,50 | 114.240 | 342.720 |
Der Break-even liegt bei rund 13 Monaten. Kurze Projektphasen sprechen für die Miete, lange Nutzung für den Kauf. Steigende Betreuungsintensität verteuert die Monatspauschale.
Bezugsquellen, Wartung und Genehmigungen
Kauffertige Anlagen kommen von Herstellern wie Weiss Technik für Klima- und Umweltsimulation, Binder für Klimaschränke, KraussMaffei für Spritzgieß- und Extrusionstechnik sowie Sartorius und Eppendorf für Bioreaktoren. Planen Sie Serviceverträge ein: Vier bis acht Prozent des Anschaffungswerts pro Jahr gelten als realistisch. Der VDMA dokumentiert Daten und Leitfäden zu Engineering-Dienstleistungen, deren Preisentwicklung als Indikator für Servicekosten dient.
Genehmigungen betreffen je nach Anlage Bauordnung, Immissionsschutz und Gefahrstofflagerung. Rechnen Sie mit mehreren Monaten Vorlauf.
Genormte Schnittstellen senken Nachrüstkosten, weil Messgeräte und Laborinformatik austauschbar bleiben. Die zuständigen Normen betreut der DIN-Normenausschuss NIA.
Risiken und Schutzmaßnahmen
Das größte Kaufrisiko ist die Auslastung. Ohne schriftlich zugesagte Anschlussprojekte tragen Sie Abschreibung und Wartung ohne Erlös. Ist die Folgeauftragslage offen, ist dieses Risiko hoch.
Genehmigungsverzögerungen treffen vor allem Anlagen mit Emissionen oder Gefahrstofflagerung. Planen Sie drei bis sechs Monate Puffer ein.
Beim Mieten liegen die Risiken in Zugangszeiten und Vertragsbindung. Institute priorisieren eigene Projekte, Nacht- und Wochenendschichten sind eingeschränkt. Mietverträge laufen oft zwölf Monate mit Verlängerungsoption, vorzeitige Ausstiege sind selten. Vereinbaren Sie Mindestverfügbarkeit, Ersatztermine und eine Ausstiegsklausel.
Die Gefährdungsbeurteilung bleibt Ihre Pflicht, weil Sie eigene Stoffe und Verfahren einbringen. Die DGUV stellt Prüfgrundsätze und Unfallverhütungsvorschriften für Labor- und Versuchsanlagen bereit.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich der Kauf einer Versuchsanlage?
Wenn die Anlage länger als etwa 13 Monate ausgelastet ist und Anschlussprojekte gesichert sind. Dann sinken die Kosten je Nutzungsstunde deutlich.
Welche Mietmodelle bieten Fraunhofer und Helmholtz?
Fraunhofer rechnet nach Nutzungszeit oder Aufwand ab. Helmholtz-Zentren vergeben Messzeit nach Begutachtung, beim DESY kostenfrei für nicht-proprietäre Forschung.
Welche Kosten fallen beim Kauf zusätzlich an?
Aufstellung, Medienanschlüsse, Prüfmittel, Schulungen und Genehmigungen. Im Beispiel sind das 55.000 Euro netto, unabhängig von der Laufzeit.
Wer haftet, wenn die gemietete Anlage ausfällt?
Das regelt der Vertrag. Üblich ist die Haftung des Betreibers für die Anlage, nicht für Ihre Versuchsansätze. Klären Sie Stillstandskosten und Ersatztermine vorab.