Technologietransfer

Teil von Technologietransfer kooperativ gestalten und planen

Fördermöglichkeiten für Transferprojekte: ZIM, KMU-innovativ und Horizont Europa im Überblick

Fördermöglichkeiten Technologietransfer: ZIM, KMU-innovativ, Horizont Europa, AiF, DFG und EFRE mit Förderquoten, Laufzeiten und Umsatzsteuerregeln im Vergleich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • ZIM fördert Kooperations- und Einzelprojekte von Unternehmen mit Zuschüssen von 25 bis 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
  • KMU-innovativ verlangt einen Verbund mit einer Forschungseinrichtung und läuft in der Regel zwei bis drei Jahre.
  • Horizont Europa erstattet bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und erkennt nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer an.
  • AiF und DFG bedienen andere Zielgruppen: industrielle Gemeinschaftsforschung dort, grundlagennahe Transferprojekte an Hochschulen hier.
  • EFRE-Mittel aus den EU-Strukturfonds werden von den Ländern vergeben und ergänzen die Bundesprogramme.

ZIM: Kooperationsprojekte für den Mittelstand

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das größte Technologieförderprogramm des Bundes für kleine und mittlere Betriebe. Gefördert werden Einzelprojekte und Kooperationsprojekte, an denen ein weiteres Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung beteiligt ist. Die Förderbedingungen des ZIM veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Förderquote staffelt sich nach Unternehmensgröße und Projekttyp und liegt zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Deutschland. Die Laufzeit beträgt meist bis zu zwei Jahre.

Die Projektträgerschaft liegt beim Projektträger Jülich. Ein Vorhaben muss technisch riskant sein und ohne den Zuschuss wirtschaftlich scheitern können.

KMU-innovativ und AiF: Verbund mit Forschungseinrichtungen

KMU-innovativ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die gemeinsam mit Hochschulen oder außeruniversitären Instituten forschen. Gefördert werden Verbünde in festgelegten Technologiefeldern wie Elektroniksysteme, IKT, Photonik, Produktionsforschung, Medizintechnik oder Ressourceneffizienz. Übliche Laufzeiten liegen bei zwei bis drei Jahren.

Unternehmensanteile werden in der Regel mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Die Programminformationen zu KMU-innovativ bündelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Anträge laufen über themenspezifische Projektträger. VDI/VDE-IT betreut Elektronik- und IKT-Vorhaben, der DLR Projektträger Felder der Lebenswissenschaften.

Für die industrielle Gemeinschaftsforschung steht die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen (AiF). In der Industriellen Gemeinschaftsforschung beantragen Forschungsvereinigungen Vorhaben, an denen viele Betriebe mitwirken. Die AiF Projekt GmbH betreut diese Vorhaben als Projektträger; Unternehmen bringen Anwendungswissen ein, ohne selbst Antragsteller zu sein.

Horizont Europa und EU-Strukturfonds

Horizont Europa ist das Forschungsrahmenprogramm der EU für die Jahre 2021 bis 2027. Verbundvorhaben benötigen mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern. Die EU erstattet bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, üblich sind Laufzeiten von drei bis vier Jahren und Budgets im Millionenbereich. Die Verordnung (EU) 2021/695 regelt die Förderbedingungen.

Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer zählt dort zu den förderfähigen Kosten. Bei nationalen Zuschüssen wie ZIM oder KMU-innovativ ist Umsatzsteuer nur zuwendungsfähig, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Ergänzend stehen EU-Strukturfonds bereit. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung finanziert Technologie- und Wissenstransfer über Regionalprogramme, die die Länder verwalten. Anträge gehen an die jeweilige Landesgeschäftsstelle, nicht an die Europäische Kommission.

Ausschreibungen, Vertragsmuster und Teilnahmebedingungen bündelt das EU Funding & Tenders Portal. Dort finden Interessierte Themenaufrufe mit Fristen, Budgets und Konsortialregeln.

DFG: Transferprojekte an Hochschulen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert grundlagenorientierte Vorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen; Unternehmen sind nicht antragsberechtigt. In Sonderforschungsbereichen und Transregios lassen sich Transferprojekte beantragen, die Ergebnisse in die Anwendung führen. Auf Personalkosten zahlt die DFG eine Projektpauschale von 22 Prozent.

Für Betriebe entsteht der Zugang über Kooperationen mit geförderten Lehrstühlen. Eine Doppelförderung aus zwei Programmen ist ausgeschlossen, projektbedingte Zusatzkosten sind die Grundlage jeder Kalkulation.

Beispielrechnung und Vergleich der Programme

Programm Antragsberechtigte Förderquote Laufzeit
ZIM Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten 25 bis 45 Prozent bis zu zwei Jahre
KMU-innovativ KMU im Verbund mit Forschungseinrichtungen bis zu 50 Prozent zwei bis drei Jahre
Horizont Europa Konsortien mit mindestens drei Einrichtungen bis zu 100 Prozent drei bis vier Jahre
EFRE Antragsteller der Länderprogramme nach Landesrichtlinie nach Landesrichtlinie

Beispielrechnung: Ein Werkzeugbauer mit 80 Beschäftigten kalkuliert ein Kooperationsprojekt mit einer Hochschule auf 300.000 Euro zuwendungsfähige Kosten. Bei einer Förderquote von 45 Prozent ergibt das einen Zuschuss von 135.000 Euro. Ist das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, bleibt die Umsatzsteuer außen vor. Andernfalls kann sie zusätzlich als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei ZIM?

Die Förderquote liegt zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, abhängig von Beschäftigtenzahl und Projektart. Kooperationsprojekte werden höher gefördert als Einzelvorhaben.

Wer ist bei KMU-innovativ antragsberechtigt?

Kleine und mittlere Unternehmen, die gemeinsam mit mindestens einer Forschungseinrichtung forschen. Der Antrag läuft über den Projektträger des jeweiligen Technologiefelds.

Wie wird die Umsatzsteuer behandelt?

Bei Horizont Europa ist nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer förderfähig. Bei ZIM und KMU-innovativ gilt sie nur dann als zuwendungsfähig, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Wie viele Partner braucht ein Verbundprojekt?

Bei Horizont Europa mindestens drei unabhängige Einrichtungen aus drei Ländern. Bei KMU-innovativ genügen ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung, bei ZIM-Kooperationsprojekten mindestens ein weiterer Partner.

Mehr aus Technologietransfer

Technologietransfer

Rechte und Nutzungsfragen vor der Transferkooperation klären

Technologietransfer Rechte: Urheberrecht, Patente, Gebrauchsmuster, ArbnErfG, Lizenzklauseln, Fristen und Gebühren vor der Transferkooperation klären.

Technologietransfer

Welche Planungselemente gehören vor den Transfervertrag?

Technologietransfer Planung: Leistungsbeschreibung, IP-Zuordnung, Vergütung, Geheimhaltung, Datenschutz und Förderbedingungen vor dem Transfervertrag klären.

Technologietransfer

Technologietransfer kooperativ gestalten und planen

Technologietransfer kooperativ planen: Transferarten, Akteure, Phasen, Verträge und Förderwege von BMBF, BMWK, ZIM und Horizont Europa im Überblick.