Technologietransfer

Technologietransfer kooperativ gestalten und planen

Technologietransfer kooperativ planen: Transferarten, Akteure, Phasen, Verträge und Förderwege von BMBF, BMWK, ZIM und Horizont Europa im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vier Transferarten prägen die Praxis: Wissenstransfer, Personaltransfer, Auftragsforschung sowie Verbund- und Lizenzprojekte.
  • Auf Forschungsseite beraten Transferstellen der Hochschulen, Fraunhofer und Helmholtz, auf Betriebsseite Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern.
  • Die Planung folgt fünf Schritten: Bedarf, Partnersuche, Projektschnitt, Vertragsgestaltung und Verwertung.
  • Gefördert wird über BMBF und BMWK mit ZIM und KMU-innovativ, über Horizont Europa sowie über Länderprogramme.
  • Ein Beispielprojekt liegt bei 180.000 Euro netto zzgl. 19 Prozent MwSt, also 214.200 Euro brutto.

Vier Transferarten und ihre Spielregeln

Technologietransfer umfasst alle Wege, auf denen Forschungsergebnisse in Produkte und Verfahren gelangen. Die Auftragsforschung liefert ein abgegrenztes Ergebnis gegen Entgelt. Der Wissenstransfer arbeitet mit Beratung und Veröffentlichungen. Beim Personaltransfer wechseln Forschende zeitweise oder dauerhaft in Betriebe. Verbundprojekte und Lizenzverträge verteilen Arbeit, Kosten und Verwertung auf mehrere Partner.

Die Auftragsforschung ist die formal einfachste Form. Sie braucht eine Leistungsbeschreibung, einen Zeitplan und ein Abnahmekriterium, etwa einen Prüfbericht oder einen funktionsfähigen Prototyp. Preise werden als Festpreis oder aufwandsbezogen vereinbart. Hochschulen und Institute kalkulieren nach eigenen Richtlinien und weisen Personal, Geräte und Verwaltung getrennt aus.

Wissenstransfer läuft über Sprechstunden, Gutachten, Normungsarbeit und gemeinsame Fachveranstaltungen. Der Personaltransfer nutzt Gastaufenthalte, gemeinsame Berufungen und Praktika. Beide Wege sind günstig, aber schwer zu steuern, weil Ergebnisse nicht zugesichert werden.

Verbundprojekte arbeiten mit Konsortialvertrag, Projektleitung und Verwertungsplan. Lizenzverträge regeln die Nutzung geschützter Erfindungen, häufig über Patentverwertungsagenturen der Länder. Hier zählen Lizenzfeld, Laufzeit, Lizenzgebiet und Regelungen für Verbesserungen.

Entwicklungsdienstleister übernehmen Teilsysteme und liefern Baugruppen oder Softwarestände. Für Betriebe ist das eine Alternative zur eigenen Entwicklungsabteilung. Vertraglich sind Schnittstellen und Rechte an Ergebnissen zu klären.

Eine eigene Gruppe bilden Versuchsanlagen und Forschungswerkzeuge. Technika, Prüfstände und Großgeräte werden gegen Nutzungsentgelt belegt. Institute veröffentlichen Belegungspläne und Nutzerordnungen, für externe Nutzer gelten häufig eigene Sätze.

Akteure: Hochschulen, Fraunhofer, Helmholtz, Kammern

Hochschulen unterhalten Transferstellen, Gründungsberatungen und Technologiezentren. Sie nehmen Erfindungsmeldungen an, prüfen Schutzrechte und vermitteln Kontakte in die Fachbereiche. Für Betriebe ist das häufig der erste Schritt, noch vor einer konkreten Projektidee.

Die Fraunhofer-Gesellschaft wurde 1949 gegründet und betreibt mehr als siebzig Institute und Einrichtungen mit anwendungsnaher Auftragsforschung. Die Helmholtz-Gemeinschaft ging 1995 aus der Arbeitsgemeinschaft der Großforschungseinrichtungen hervor und bündelt achtzehn Forschungszentren mit Großgeräten. Beide Organisationen unterhalten Transferbüros für Verträge, Lizenzen und Ausgründungen.

Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sind die betriebliche Anlaufstelle. Sie vermitteln Verbundpartner, veranstalten Innovationssprechstunden und verweisen an Landesagenturen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bündelt diese Angebote auf Bundesebene.

Länder und Kommunen ergänzen das Bild. Wirtschaftsförderungen stellen Flächen und beraten zur Ansiedlung. Technologiezentren vermieten Laborflächen mit kurzen Laufzeiten. Auf Landesebene kommen Innovationsgutscheine, Cluster und Transferbeauftragte hinzu. In der Ressortforschung des Bundes übernehmen Bundesanstalten den Wissenstransfer in ihre Zielgruppen.

Phasen der kooperativen Transferplanung

Fünf Phasen haben sich in der Praxis bewährt.

  1. Bedarf klären: Welche Funktion fehlt, welcher Reifegrad wird gebraucht, welcher Zeitrahmen gilt? Ergebnis ist ein Anforderungsprofil auf einer Seite.
  2. Partner finden: Publikations- und Patentdatenbanken, Kompetenzkarten der Länder, Verbundprojektdatenbanken und Kammern liefern Kandidaten. Zwei oder drei Gespräche klären die Passung.
  3. Projekt schneiden: Arbeitspakete, Zeitplan, Rollen und Verwertungsziele schriftlich festhalten. Personal, Geräte, Material und Reisen getrennt kalkulieren.
  4. Verträge regeln: Vertraulichkeitserklärung, Kooperationsvertrag, Hintergrundwissen und Vordergrundwissen trennen. Erfindungsmeldungen früh einleiten.
  5. Antrag und Verwertung: Fördergeber, Verwendungsnachweis und Verwertungsplan abstimmen. Nach Projektende Lizenz, Anschlussprojekt oder Ausgründung prüfen.

Die Reihenfolge ist nicht starr. Oft führt erst die Fördermittelrecherche zu einem realistischen Projektschnitt. Wer mit Phase drei beginnt, verliert Zeit in Phase vier.

Für die Taktung lässt sich mit Größen rechnen: Bedarfsklärung zwei bis vier Wochen, Partnersuche und Projektschnitt zwei bis drei Monate, Vertragsphase vier bis acht Wochen. Die Werte sind Planungsannahmen und verschieben sich mit der Zahl der Beteiligten.

Verträge, Rechte und ein Beispielbudget

Kooperationsverträge regeln Vertraulichkeit, Publikation, Eigentum an Ergebnissen, Haftung und Streitbeilegung. In EU-Projekten gilt zusätzlich der Mustervertrag nach der Verordnung (EU) 2021/695, die Rechte und Pflichten der Konsortialpartner festlegt.

Bei Erfindungen aus dem Arbeitsverhältnis greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen mit Meldepflicht, Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber und Vergütungsanspruch. Hochschulen lösen dasselbe über ihre Patentverwertungsagenturen.

Zu prüfen sind außerdem Laufzeit, Kündigung, Haftungsobergrenzen und die Frage, wer Ergebnisse veröffentlichen darf. Vertragsmuster verkürzen die Verhandlung, ersetzen aber nicht die Prüfung des Einzelfalls.

Beispielrechnung für ein Transferprojekt

Angenommen wird ein Auftragsforschungsprojekt für einen Maschinenbauer mit achtzehn Monaten Laufzeit.

| Position | Betrag netto | | Personalkosten | 120.000 Euro | | Geräte und Material | 35.000 Euro | | Reisen und Sonstiges | 10.000 Euro | | Verwaltungskosten | 15.000 Euro | | Summe netto | 180.000 Euro | | Umsatzsteuer 19 Prozent | 34.200 Euro | | Gesamtbetrag brutto | 214.200 Euro |

Bei einem angenommenen Zuschuss von 40 Prozent trägt der Betrieb 108.000 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer. Die Rechnung ist ein Beispiel, Fördersätze und Obergrenzen hängen vom jeweiligen Programm ab.

Förderzugänge in Bund, Ländern, Kommunen und EU

Der Bund fördert Transfer über zwei Ministerien. Das BMBF unterstützt Verbünde mit Forschungseinrichtungen, das BMWK marktnahe Vorhaben. Einen Überblick über die Innovationsförderung des BMWK bietet die Programmseite des Ministeriums.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert Kooperationsprojekte, in denen Betriebe mit Forschungspartnern zusammenarbeiten. Zuwendungsfähig sind Personal, Geräte und projektbezogene Ausgaben. Die Anträge laufen über die beauftragte Projektträgerschaft.

KMU-innovativ des BMBF richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die gemeinsam mit Hochschulen oder Instituten forschen. Das Programm ist Teil der Fachprogramme des BMBF und wird über deren Projektträger abgewickelt.

Horizont Europa ist das Rahmenprogramm der EU für die Jahre 2021 bis 2027 mit rund 95,5 Milliarden Euro Volumen. Nationale Kontaktstellen beraten deutsche Antragsteller. Länderprogramme ergänzen mit Innovationsgutscheinen, kommunale Wirtschaftsförderungen vermitteln Kontakte vor Ort.

Entwicklungslinien des Transfers

Die institutionelle Landschaft entstand in mehreren Schritten. 1949 wurde die Fraunhofer-Gesellschaft gegründet. 1970 schlossen sich die Großforschungseinrichtungen zur Arbeitsgemeinschaft zusammen, 1995 entstand daraus die Helmholtz-Gemeinschaft.

Das Jahr 2002 brachte die wichtigste Zäsur für Hochschulen: Mit dem Wegfall des Hochschullehrerprivilegs gingen Erfindungen auf die Hochschulen über, die dafür Verwertungsstrukturen aufbauten. Für Erfindungen in Betrieben gilt dagegen seit 1957 das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen mit Meldepflicht und Vergütungsanspruch.

2007 startete das BMBF KMU-innovativ, 2008 bündelte das BMWK seine Mittelstandsprogramme im ZIM. Auf EU-Ebene folgte 2014 das Programm Horizont 2020, 2021 begann Horizont Europa. Die 2023 veröffentlichte Zukunftsstrategie Forschung und Innovation des BMBF nennt Transfer als eigenes Handlungsfeld.

Häufige Fragen

Wer hilft bei der Partnersuche?

Transferstellen der Hochschulen, Institute von Fraunhofer und Helmholtz, IHK und Handwerkskammern sowie Landesagenturen vermitteln Kontakte. Verbundprojektdatenbanken der Fördergeber zeigen, wer zu ähnlichen Themen arbeitet.

Was kostet ein Transferprojekt?

Die Spanne reicht von wenigen Tausend Euro für eine Machbarkeitsstudie bis zu mehreren Millionen Euro für Verbundvorhaben. Das Beispiel oben liegt bei 180.000 Euro netto zzgl. 19 Prozent MwSt.

Wem gehören die Ergebnisse?

Das regelt der Vertrag. Bei Auftragsforschung erhält der Auftraggeber meist Nutzungsrechte. In Verbundprojekten bleiben Rechte beim jeweiligen Partner, mit Zugangsregeln für die Nutzung durch die übrigen Beteiligten.

Wie lange dauert ein Förderantrag?

Von der Skizze bis zur Bewilligung vergehen häufig sechs bis zwölf Monate. Die Fristen stehen in den Bekanntmachungen der Fördergeber.

Braucht ein Transferprojekt einen Vertrag?

Ja, sobald Ergebnisse, Rechte oder Zahlungen betroffen sind. Mündliche Absprachen reichen nicht, weil Haftung und Nutzungsrechte schriftlich geregelt werden müssen.

In diesem Leitfaden

  1. Fördermöglichkeiten für Transferprojekte: ZIM, KMU-innovativ und Horizont Europa im ÜberblickFördermöglichkeiten Technologietransfer: ZIM, KMU-innovativ, Horizont Europa, AiF, DFG und EFRE mit Förderquoten, Laufzeiten und Umsatzsteuerregeln im Vergleich.
  2. Rechte und Nutzungsfragen vor der Transferkooperation klärenTechnologietransfer Rechte: Urheberrecht, Patente, Gebrauchsmuster, ArbnErfG, Lizenzklauseln, Fristen und Gebühren vor der Transferkooperation klären.
  3. Welche Planungselemente gehören vor den Transfervertrag?Technologietransfer Planung: Leistungsbeschreibung, IP-Zuordnung, Vergütung, Geheimhaltung, Datenschutz und Förderbedingungen vor dem Transfervertrag klären.

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